Essbare Insekten erobern langsam die europäischen Küchen, doch was sagt eigentlich die EU dazu? Dürfen alle Insekten angebaut und konsumiert werden, oder gibt es strenge Regeln? Tatsächlich hat die EU genaue Vorschriften, die sowohl den Anbau als auch den Verkauf und Verzehr von Insekten regeln. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige über die rechtlichen Rahmenbedingungen, wer Insekten züchten darf und für wen sie bestimmt sind.


Die EU-Gesetzgebung zu essbaren Insekten im Überblick

1. Essbare Insekten in der EU: Der rechtliche Hintergrund

In der EU gelten Insekten als „neuartige Lebensmittel“ (Novel Foods). Das bedeutet, dass sie besonderen gesetzlichen Regelungen unterliegen, die sicherstellen sollen, dass diese Lebensmittel sicher für den menschlichen Verzehr sind. Hier die wichtigsten Punkte:

  • Novel-Food-Verordnung: Essbare Insekten müssen von der Europäischen Kommission zugelassen werden, bevor sie auf den Markt kommen.
  • Zulassungsprozess: Hersteller müssen wissenschaftliche Nachweise über die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Insekten vorlegen.
  • Kennzeichnungspflichten: Insektenprodukte müssen klar gekennzeichnet sein, insbesondere bei möglichen Allergenen (z. B. für Menschen mit Schalentier- oder Hausstaubmilbenallergien).

2. Welche Insekten sind in der EU zugelassen?

Bisher wurden vier Insektenarten für den menschlichen Verzehr zugelassen:

InsektenartZulassung in der EUTypische Verwendung
Mehlwurm (Tenebrio molitor)Seit 2021Snacks, Mehl, Proteinriegel
Buffalowurm (Alphitobius diaperinus)Seit 2022Pulver, Nudeln, Backwaren
Hausgrille (Acheta domesticus)Seit 2022Proteinpulver, Snacks, Energieriegel
Wanderheuschrecke (Locusta migratoria)Seit 2022Ganz, geröstet, oder als Zutat in Speisen

3. Rechtliche Grundlage: Die Novel-Food-Verordnung

Doch wie ist es überhaupt zu der Zulassung gekommen und warum müssen Insekten zugelassen werden? Seit dem 1. Januar 2018 gilt die „neue“ Novel-Food-Verordnung für sogenannte neuartige Lebensmittel. Das sind solche, die vor dem 15. Mai 1997 in der Europäischen Union noch nicht in nennenswertem Umfang verzehrt worden sind und zu einer der zehn Kategorien neuartiger Lebensmittel gehören, die die Verordnung definiert. In dieser wurden erstmals Speiseinsekten als neuartige Lebensmittel definiert. Für alle neuartigen Lebensmittel muss ein Antrag auf Zulassung gestellt werden, der bei der Europäischen Kommission einzureichen ist und alle die Sicherheit des neuartigen Lebensmittels belegenden Unterlagen enthalten muss.

Im jetzt vorliegenden Fall ist dieser Antrag durch ein französisches Unternehmen erfolgt. Die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) prüft die Sicherheit und am Ende entscheidet der Europäische Gesetzgeber auf Vorschlag der Kommission. Da sich die Zulassung auf geschützte wissenschaftliche Daten stützt, gilt die Zulassung für die Dauer von fünf Jahren zunächst nur für das antragstellende französische Unternehmen. Nach Ablauf dieser Zeit dürfen Wettbewerber, die sich auf die Zulassung berufen wollen, den gelben Mehlwurm auch ohne Erlaubnis des Antragstellers vermarkten.

4. Grillen, Heuschrecken, Würmer bereits auf dem Markt – Übergangsregelung macht es möglich

Produkte auf Basis anderer Insekten, z. B. Grillen, Heuschrecken oder Würmern, gibt es in Form von beispielsweise Müsliriegeln, Burger-Patties oder auch Mehl aber bereits länger in vielen deutschen Supermärkten zu kaufen. Sind diese also nicht zugelassen? Tatsächlich galten Insekten bis zum 1. Januar 2018 grundsätzlich nicht als neuartig und konnten deshalb auch ohne Zulassung vermarktet werden. Erst mit der Konkretisierung des Anwendungsbereichs in der neuen Novel-Food-Verordnung hat sich das geändert.

Allerdings sollte die neue Verordnung nicht zu einem zwischenzeitlichen Verbot der Erzeugnisse führen. Deshalb wurde vorgesehen, dass alle Produkte, die nach dem alten Recht als nicht neuartige angesehen wurden, es nach dem neuen Recht aber sind, weiter vermarktet werden dürfen, wenn bis Anfang 2019 der erforderliche Zulassungsantrag oder die erforderliche Anmeldung erfolgt ist – und dann können die Erzeugnisse bis zur Entscheidung weiter vermarktet werden. Hinzu kommt, dass man für Insekten laut Novel-Food-Verordnung auch die Anmeldung als „traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland“ wählen kann. Dann muss man nur nachweisen, dass das Lebensmittel dort mindestens 25 Jahre ohne Probleme verzehrt worden ist.


5. Wer darf Insekten züchten?

1. Voraussetzungen für Züchter

Nicht jeder darf einfach so Insekten züchten. In der EU gelten strenge Anforderungen:

  • Registrierung: Züchter müssen sich bei den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden registrieren.
  • Hygiene: Die Zuchtanlagen müssen strenge Hygienevorschriften erfüllen, ähnlich wie bei anderen tierischen Lebensmitteln.
  • Futtermittel: Nur zugelassene und sichere Futtermittel dürfen verwendet werden.

2. Kontrolle durch Behörden

Die Zucht und Verarbeitung von essbaren Insekten unterliegt regelmäßigen Kontrollen. Dazu gehört:

  • Qualitätskontrolle: Sicherstellung, dass die Produkte frei von Schadstoffen und Keimen sind.
  • Rückverfolgbarkeit: Jede Charge muss zurückverfolgt werden können, um im Falle von Problemen schnell reagieren zu können.

6. Insekten als Lebensmittel der Zukunft?

Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gibt es schätzungsweise 1.900 essbare Insektenarten weltweit. Inwieweit sie sich tatsächlich in unserem Kulturkreis als Mahlzeit durchsetzen werden, bleibt nach wie vor abzuwarten und ist sicher auch von der Darreichungsform abhängig. Die Hemmschwelle, verarbeitetes Insektenmehl zu essen, ist beispielsweise wesentlich niedriger als bei einer frittierten Grille.

Insekten sind in der Regel proteinreich, gelten als gute Quelle für die essentiellen mehrfach ungesättigten Omega-3-Fettsäuren und sind reich an B-Vitaminen und Mineralstoffen. Sie stellen damit eine alternative Proteinquelle dar. Außerdem können Insekten in Sachen Nachhaltigkeit punkten, da ihr essbarer Anteil mit ca. 80 Prozent höher liegt als der von Nutztieren wie Rindern oder Schweinen.

Als kritisch wird jedoch die Betriebstemperatur angesehen, die in den meisten Fällen für die Zuchtanlagen benötigt wird, denn gerade hierzulande müssten die Zuchtanlagen in den kalten Monaten ständig beheizt werden.


Unser Fazit: Klar geregelt und mit viel Potenzial

Die EU hat mit ihren gesetzlichen Vorgaben einen wichtigen Schritt gemacht, um essbare Insekten sicher und attraktiv für Verbraucher zu machen. Die strengen Vorschriften sorgen dafür, dass sowohl Produzenten als auch Konsumenten gut geschützt sind. Für mich ist klar: Insekten sind nicht nur ein nachhaltiger, sondern auch ein sicherer und vielseitiger Trend. Vielleicht probierst du sie ja auch bald aus?


FAQ: Alles, was du über die EU-Gesetzgebung zu Insekten wissen musst

1. Sind alle Insekten in der EU erlaubt?
Nein, bisher sind nur vier Arten zugelassen: Mehlwurm, Buffalowurm, Hausgrille und Wanderheuschrecke.

2. Was muss auf der Verpackung stehen?
Die genaue Insektenart, Hinweise auf mögliche Allergene und eine Zutatenliste.

3. Kann ich privat Insekten züchten?
Für den Eigenbedarf ist das möglich, solange keine Produkte verkauft werden.

4. Wie werden Insektenprodukte kontrolliert?
Durch Lebensmittelüberwachungsbehörden, die Hygienestandards und Rückverfolgbarkeit prüfen.

5. Warum gelten Insekten als „neuartige Lebensmittel“?
Weil sie in Europa historisch nicht Teil der normalen Ernährung waren und deshalb besonderen Prüfungen unterzogen werden.


Von Admin

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